Qualitätsstufen
Wein wird heute in allen Bevölkerungsschichten immer beliebter. Die Anzahl der verschiedenen Weinsorten und deren Qualitätsstufen sind für viele jedoch recht verwirrend. Zwar gibt es ein EU-Weingesetz, welches vorschreibt, dass auf jedem Weinetikett die Qualität erkennbar sein muss, jedoch sind Einzelheiten durch nationales Recht geregelt und so verwirren die vielen Kriterien häufig mehr als sie aufklären. Daher haben wir Ihnen hier die grundsätzlichen Punkte aufgeführt.
Nach dem deutschen Weingesetz müssen verschiedene Qualitätsstufen erfüllt sein:
Tafelwein
Tafelwein muss einen Alkoholgehalt von mindestens 8,5% haben. Der Gesamtalkoholgeahlt darf 12 % nicht überschreiten. Die Gesamtsäure muss mindestens 4,5 g/Liter haben. Der Tafelwein ist meist ein recht einfacher Wein, der auch mit Alkohol angereichert sein darf.
Landwein
Unter Landwein versteht man einen besseren Tafelwein, welcher einen typischen Gebietscharakter hat. Er ist immer trocken oder halbtrocken. Das Herkunftsgebiet muss auf dem Etikett vermerkt sein. Deutscher Landwein darf ausschließlich aus Trauben der Region gekeltert werden, aus welcher der Wein stammt jedoch darf der Most vor der Vergärung mit Zucker angereichert werden
Qualitätswein
Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (Q.b.A.) muss zu 100 Prozent aus einem Anbaugebiet und den dortigen zugelassenen Rebsorten stammen. Der Qualitätswein wird einer amtlichen Qualitätsweinprüfung unterzogen. Jeder geprüfter Wein erhält eine amtliche Prüfungsnummer, die auf dem Etikett sichtbar sein muss.
Prädikatswein
Qualitätswein mit Prädikat (seit 2007 Prädikatswein) dürfen nur aus einer einzigen Rebsorte gekeltert werden. Verschnittweine müssen als Qualitätsweine (Q.b.A.) bezeichnet werden, auch dann wenn jeder einzelne der Weine für sich einen Anspruch auf Qualitätswein mit Prädikat hätte. Das minimale Mostgewicht der verschiedenen Prädikate schwankt je nach Rebsorte und Anbaugebiet. Jedoch gibt es Richtwerte, an denen man sich orientiert.
Kabinett
Die erste Qualitätsstufe von Qualitätsweinen mit Prädikat (Q.m.P.) bezeichnet man als Kabinett. In jedem Anbaugebiet und auch für jede einzelne Rebsorte gelten unterschiedliche Mostgewichte als Richtwert. Kabinettweine sind Weine der gehobenen Güteklasse und sind leichte Weine, denn sie haben die niedrigsten Mostgewichte. Die Mindestanforderung liegt bei 73 Grad Öchsle (Zucker).
Spätlese
Die Spätlese liegt qualitativ eine Stufe höher als Kabinett. Hier muss das Mindestmostgewicht bei etwa 85 Grad Öchsle liegen, variiert aber auch je nach Anbaugebiet und Rebsorte. Zu den Qualitätsanforderungen, die erfüllt werden müssen, gehört eine Leseprüfung. Dies bedeutet, dass die Trauben erst nach dem von der jeweiligen Gemeinde festgelegten Spätlesetermin, gelesen werden dürfen. Dann müssen sie beim Mostgewicht den Mindestwert erreicht haben. Eine Zugabe von Zucker ist verboten. Vielen Weintrinkern ist die Spätlese als süßer Wein ein Begriff, was jedoch gar nicht der Fall sein muss.
Auslese
Das Prädikat Auslese erhalten Spitzenweine. Die Auslesen stammen aus ausgesuchten, vollreifen und oft edelfaulen Trauben. Das Mindestmostgewicht liegt hier bei 95 Grad Öchsle. Trauben mit Edelfäulebefall werden immer von Hand gelesen. Zu den Auslesen gehören auch die Trockenbeerenauslese, die 150 Grad Öchsle hat, und die Beerenauslese, die mindestens 125 Grad Öchsle aufweisen muss. Auslesen sind geeignet für lange Lagerung. Mit jedem Jahr der Lagerung gewinnen sie an Geschmack.
Jeder Erzeuger und Abfüller ist verpflichtet, die Qualitätsstufen anzugeben, Dabei dürfen auch niedrigere Qualitätsstufen angegeben werden. Aus marketingtechnischen Gründen geschieht dies auch ab und zu.